Wenn Sie mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland kommen, stehen Sie vor vielen Fragen: Darf ich über die Grenze? Habe ich freie Fahrt auf Deutschlands Straßen? Und welcher Führerschein lässt sich unter welchen Bedingungen in eine deutsche Fahrlizenz umwandeln?
Das müssen Sie mitbringen
Entsprechend internationaler Vereinbarungen dürfen Sie mit einem ausländischen Führerschein grundsätzlich auch in Deutschland fahren. Stellen Sie jedoch sicher, dass Ihr Führerschein gültig und
zwischenzeitlich nicht abgelaufen ist. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Fahrlizenz ordnungsgemäß erworben und mindestens 185 Tage in dem Land gewohnt haben.
Freie Fahrt für Europa
Wer einen Führerschein aus einem EU-Land oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzt, hat auch in Deutschland freie Fahrt. Sie brauchen Ihren Führerschein nicht
umzutauschen.
Freie Fahrt für Europa |
Staaten des EWR |
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Belgien |
Italien |
Rumänien |
Island |
„Einbürgerung“ ausländischer Führerscheine
Unter welchen Bedingungen kann oder muss eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umgewandelt werden? Kann ich als Deutscher meinen Führerschein im Ausland machen und anschließend hier
umschreiben lassen? Fragen über Fragen, die häufig nur durch die Regelungen im Herkunftsland beantwort werden.
Alles wird leicht: Führerschein aus Listenstaaten
Wenn Ihr Führerschein aus keinem der EU oder dem EWR-Land stammt, müssen Sie ihn spätestens 6 Monate nach Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umschreiben lassen. Diese Frist
können Sie um sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate behalten.
Danach muss Ihr Führerschein auf alle Fälle umgeschrieben werden. Stammt Ihr Führerschein aus einem „Listenstaat“, haben Sie es leichter. Teilweise benötigen Sie nicht einmal eine neue Prüfung. Oder
Sie absolvieren lediglich eine theoretische oder praktische Prüfung.
Das wird etwas
schwerer: Führerscheine aus anderen Ländern
Jetzt wird es etwas schwieriger. Wenn Ihr Führerschein aus einem Drittland stammt, müssen Sie ihn ebenfalls spätestens 6 Monate nach Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland
umschreiben lassen. Auch hier können Sie auf Antrag die Frist um sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben
werden. Danach muss die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland ab Wohnsitzbegründung umgeschrieben werden. Allerdings werden Sie sowohl eine theoretische als auch eine
praktische Prüfung ablegen müssen.
Stopp, bitte fahren Sie nicht weiter.
Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt nicht für Inhaber