Ausländische Führerscheine Umschreiben in Deutschland

Wenn Sie mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland kommen, stehen Sie vor vielen Fragen: Darf ich über die Grenze? Habe ich freie Fahrt auf Deutschlands Straßen? Und welcher Führerschein lässt sich unter welchen Bedingungen in eine deutsche Fahrlizenz umwandeln?


Das müssen Sie mitbringen
Entsprechend internationaler Vereinbarungen dürfen Sie mit einem ausländischen Führerschein grundsätzlich auch in Deutschland fahren. Stellen Sie jedoch sicher, dass Ihr Führerschein gültig und zwischenzeitlich nicht abgelaufen ist. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Fahrlizenz ordnungsgemäß erworben und mindestens 185 Tage in dem Land gewohnt haben.


Freie Fahrt für Europa
Wer einen Führerschein aus einem EU-Land oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzt, hat auch in Deutschland freie Fahrt. Sie brauchen Ihren Führerschein nicht umzutauschen. 
 

Freie Fahrt für Europa

Staaten des EWR

Belgien 
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland

Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen 
Portugal

Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien 
Tschechien
Ungarn
Zypern

Island
Liechtenstein
Norwegen

 


„Einbürgerung“ ausländischer Führerscheine
Unter welchen Bedingungen kann oder muss eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umgewandelt werden? Kann ich als Deutscher meinen Führerschein im Ausland machen und anschließend hier umschreiben lassen? Fragen über Fragen, die häufig nur durch die Regelungen im Herkunftsland beantwort werden. 


Alles wird leicht: Führerschein aus Listenstaaten 
Wenn Ihr Führerschein aus keinem der EU oder dem EWR-Land stammt, müssen Sie ihn spätestens 6 Monate nach Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umschreiben lassen. Diese Frist können Sie um sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate behalten. 
Danach muss Ihr Führerschein auf alle Fälle umgeschrieben werden. Stammt Ihr Führerschein aus einem „Listenstaat“, haben Sie es leichter. Teilweise benötigen Sie nicht einmal eine neue Prüfung. Oder Sie absolvieren lediglich eine theoretische oder praktische Prüfung. 

 

Das wird etwas schwerer: Führerscheine aus anderen Ländern
Jetzt wird es etwas schwieriger. Wenn Ihr Führerschein aus einem Drittland stammt, müssen Sie ihn ebenfalls spätestens 6 Monate nach Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umschreiben lassen. Auch hier können Sie auf Antrag die Frist um sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden. Danach muss die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. 
Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland ab Wohnsitzbegründung umgeschrieben werden. Allerdings werden Sie sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen müssen.


Stopp, bitte fahren Sie nicht weiter.

Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt nicht für Inhaber 

  1. die lediglich einen Lernführerscheines oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins haben,
  2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts,
  3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
  4. denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder
  5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Prozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

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